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INFORMATION
Sie benötigen eine Überweisung vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe) zur logopädischen Diagnostik und Therapie.
Eine chefärztliche Bewilligung ist nur für Versicherte der SVS vor dem zweiten Termin einzuholen.
Es werden ungefähr die Hälfte der Kosten von den Krankenkassen refundiert.
Die meisten privaten Zusatzversicherungen übernehmen im Regelfall den Restbetrag zur Gänze.
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